Energieausweise
(verbrauchs- und bedarfsorientiert)

Energieausweis für Wohngebäude Verbrauch oder Bedarf?
Wenn Sie Ihre Immobilie verkaufen, vermieten oder sanieren möchten, benötigen Sie einen gültigen Energieausweis. Dabei gibt es zwei Varianten: den Energieverbrauchsausweis und den Energiebedarfsausweis. Doch worin liegt der Unterschied – und welcher ist für Sie der richtige?
Gründe, warum Sie auf einen eingetragenen Energieberater und nicht auf eine Erstellung mittels Online-Plattform setzen sollte, finden Sie unten.
Energiebedarfsausweis – fundiert & unabhängig vom Nutzerverhalten
Der Energiebedarfsausweis basiert auf einer technischen Analyse des Gebäudes (Gebäudehülle, Heiztechnik etc.) und ist unabhängig vom Nutzerverhalten. Er ist verpflichtend für:
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Wohngebäude mit mindestens fünf Wohneinheiten
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Gebäude, die nach 1977 errichtet oder energetisch modernisiert wurden
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Eigentümer, die über vollständige Verbrauchsdaten verfügen
Er bietet eine objektive Grundlage für Sanierungsentscheidungen und wird häufig im Rahmen eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) erstellt. Kontaktieren Sie uns gerne für Kombinationsmöglichkeiten.
Noch Fragen?
Wir beraten Sie gern, welcher Ausweis für Ihre Immobilie sinnvoll und vorgeschrieben ist – schnell, unabhängig und verständlich.
FAQs
Was ist ein Energieausweis und wann ist er Pflicht?
Der Energieausweis ist ein gesetzlich vorgeschriebenes Dokument zur Kennzeichnung der Energieeffizienz von Wohngebäuden. Sie benötigen ihn bei Verkauf, Neuvermietung oder Verpachtung sowie bei größeren Sanierungen.
Der Energieausweis enthält:
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Informationen zum Energiebedarf/-verbrauch Ihres Gebäudes
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Angaben zu Baujahr, genutzten Energieträgern, Anzahl der Wohnungen, Heizungsart etc.
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Einteilung in Energieeffizienzklassen (A+ = sehr gut, H = sehr schlecht)
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Modernisierungsempfehlungen zur Verbesserung der energetischen Gebäudeeigenschaften
Wer darf den Energieausweis ausstellen?
Energieausweise dürfen ausschließlich qualifizierte Fachleute ausstellen – wir als zertifizierte Energieberater übernehmen das gerne für Sie.
Welche Arten von Energieausweisen gibt es?
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Bedarfsausweis: Basierend auf baulichen und anlagentechnischen Daten sowie standardisierten Nutzungsannahmen; unabhängig vom Nutzerverhalten. Pflicht für Gebäude mit bis zu 4 Wohneinheiten und Bauanträgen vor 1977, sofern keine energetische Sanierung vorgenommen wurde.
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Verbrauchsausweis: Basierend auf dem tatsächlichen Energieverbrauch der letzten drei Jahre; stark nutzerabhängig, aber günstiger und unkomplizierter (für Objekte größer 4 Wohneinheiten oder Baujahr nach 1977).
Wie lange ist der Energieausweis gültig und was kostet er?
Der Energieausweis ist in der Regel 10 Jahre ab Ausstellung gültig. Angebot und Preis variieren je nach Anbieter, Größe und Komplexität des Gebäudes – wir beraten Sie gerne individuell.
Müssen Sie die Modernisierungsempfehlungen im Energieausweis umsetzen?
Nein. Sie sind nicht verpflichtend, sondern verstehen sich als Tipps. Allerdings erhöhen sie mittel- bis langfristig Attraktivität, Wert und Energieeffizienz Ihrer Immobilie.
