ZIELGERICHTET & PRAXISNAH
FÖRDERPROGRAMM & ABLAUF
Förderung für Wohngebäude: BAFA & KfW
Passende Förderung. Klare Schritte.
Neue Fenster, bessere Dämmung oder ein Heizungstausch? Wir prüfen, welche Förderung zu Ihrem Wohngebäude und Ihren Sanierungsplänen passt. Dabei berücksichtigen wir technische Anforderungen, förderfähige Kosten und den richtigen Zeitpunkt für die Antragstellung – für private Eigentümer, Vermieter und Wohnungseigentümergemeinschaften.
Welche Fördermöglichkeiten gibt es für Ihr Wohngebäude?
BAFA-Förderung für Dämmung, Fenster und Heizungsoptimierung
Über die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) können unter anderem die Dämmung von Dach, Fassade und Geschossdecken, neue Fenster und Außentüren sowie bestimmte Lüftungsanlagen und die Optimierung bestehender Heizungen gefördert werden.
Wir prüfen die Voraussetzungen für Ihre Maßnahmen und unterstützen Sie bei der Antragstellung und den erforderlichen energetischen Nachweisen.
KfW-Förderung für den Heizungstausch
Für den Austausch Ihrer bestehenden Heizung gegen eine förderfähige Anlage, beispielsweise eine Wärmepumpe, oder den Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz kommt eine KfW-Förderung infrage.
Welche Zuschüsse möglich sind, hängt unter anderem von der geplanten Heiztechnik, der bisherigen Anlage und Ihrer persönlichen Situation ab. Wir prüfen die Fördermöglichkeiten und begleiten die technische Vorbereitung und Nachweisführung.
KfW-Förderung für die Sanierung zum Effizienzhaus
Sie möchten Ihr Wohngebäude umfassend energetisch sanieren? Das KfW-Programm 261 unterstützt die Sanierung zum Effizienzhaus mit einem Förderkredit und – abhängig vom erreichten Standard und weiteren Voraussetzungen – einem Tilgungszuschuss.
Wir bewerten den energetischen Zustand Ihres Gebäudes, stimmen geeignete Maßnahmen aufeinander ab und unterstützen die erforderliche Fachplanung und Baubegleitung. Den Förderkredit beantragen Sie über Ihren Finanzierungspartner.
Individueller Sanierungsfahrplan und Förderung
Ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) zeigt, wie Sie Ihr Haus Schritt für Schritt energetisch modernisieren können. Er hilft, Maßnahmen sinnvoll zu ordnen und Kosten sowie Fördermöglichkeiten frühzeitig einzuschätzen.
Unter den geltenden Voraussetzungen kann ein geförderter iSFP auch die Förderung bestimmter Einzelmaßnahmen verbessern. Wir prüfen, ob und in welchem Umfang Sie davon profitieren können.
Ergänzungskredit und regionale Förderprogramme
Für bereits bewilligte Zuschussmaßnahmen kann zusätzlich der KfW-Ergänzungskredit 358/359 infrage kommen. Er wird über einen Finanzierungspartner beantragt und kann die Finanzierung Ihrer Sanierung ergänzen.
Je nach Standort und Vorhaben prüfen wir außerdem passende Landesprogramme, beispielsweise in Baden-Württemberg, sowie kommunale Förderangebote. Dabei berücksichtigen wir die jeweiligen Kombinationsmöglichkeiten.
So begleiten wir Ihre Fördermittelbeantragung
1. Vorhaben und Gebäudedaten klären
Wir besprechen Ihre geplanten Maßnahmen, den Zustand Ihres Wohngebäudes und Ihren Zeitrahmen. Dabei klären wir, welche Unterlagen und gegebenenfalls Vor-Ort-Aufnahmen benötigt werden.
2. Fördermöglichkeiten und Maßnahmen abstimmen
Wir prüfen geeignete Programme, technische Voraussetzungen und förderfähige Kosten. Daraus ergeben sich die nächsten Schritte für Ihre Sanierung.
3. Angebote und Antragsunterlagen vorbereiten
Wir prüfen die förderrelevanten Angaben in den Angeboten und erstellen die erforderlichen technischen Beschreibungen und Bestätigungen.
4. Förderantrag rechtzeitig stellen
Wir unterstützen die Antragstellung und stimmen die Reihenfolge von Beauftragung, Antrag und Umsetzung mit Ihnen ab. Förderkredite beantragen Sie über Ihren Finanzierungspartner.
5. Umsetzung fachlich begleiten
Im vereinbarten Leistungsumfang unterstützen wir die energetische Fachplanung und Baubegleitung. Dabei behalten wir die technischen Anforderungen und Förderbedingungen im Blick.
6. Schlussunterlagen und Nachweise abschließen
Wir prüfen die förderrelevanten Rechnungen und Unterlagen, erstellen die erforderlichen energetischen Nachweise und unterstützen den Abschluss des Förderverfahrens.
Wann sollte die Förderung geprüft werden?
Am besten, bevor Sie einen verbindlichen Ausführungsauftrag erteilen.
Bei BEG-Einzelmaßnahmen ist zur Antragstellung grundsätzlich ein Lieferungs- oder Leistungsvertrag mit einer aufschiebenden oder auflösenden Bedingung zur Förderzusage und einem voraussichtlichen Umsetzungstermin erforderlich.
Wir klären mit Ihnen, welche Vorgaben für Ihr Förderprogramm gelten und wann Sie mit den Arbeiten beginnen können.
Wie hoch ist die Förderung für Ihre Sanierung?
Die mögliche Förderung hängt von den Maßnahmen, den anrechenbaren Kosten, der Anzahl der Wohneinheiten und den jeweiligen Bonusvoraussetzungen ab. Entscheidend ist außerdem, welches Programm Sie nutzen und wann der Antrag gestellt wird.
Wir ermitteln die Fördermöglichkeiten für Ihr konkretes Vorhaben. Mögliche Energieeinsparungen betrachten wir gesondert anhand Ihres Gebäudes und der geplanten Maßnahmen.
Fördermöglichkeiten für Ihr Wohngebäude prüfen lassen
Sie planen eine Sanierung oder möchten wissen, welche Unterstützung möglich ist? Teilen Sie uns kurz mit, wo sich Ihre Immobilie befindet, wie viele Wohneinheiten vorhanden sind und welche Maßnahmen Sie planen. Wir erläutern Ihnen die passenden nächsten Schritte.
Stand: September 2026. Förderungen sind an Voraussetzungen und verfügbare Mittel gebunden. Maßgeblich sind die Bedingungen des jeweiligen Programms und die für Ihren Antrag geltenden Regelungen. Eine Förderzusage oder bestimmte Einsparung kann nicht garantiert werden.

