Fördermittelberatung
💶Fördermittelberatung für Wohngebäude – individuell, unabhängig, förderfähig
Sie wollen Ihr Wohngebäude energetisch verbessern und Fördermittel nutzen – wissen aber nicht, wo Sie anfangen sollen? Wir beraten nicht nach Schema F, sondern nach Ihrem Bedarf. Bei uns steht Ihr Vorhaben im Mittelpunkt, nicht die Maßnahme.

Fördermittelberatung mit Strategie – nicht mit Formularlogik
Viele Förderprogramme sind komplex, kombinierbar und an Bedingungen geknüpft. Wir helfen Ihnen, den Überblick zu behalten – und die richtigen Schritte in der richtigen Reihenfolge zu gehen:
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Welche Maßnahme ist zuerst sinnvoll?
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Wie lässt sich ein iSFP strategisch nutzen?
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Welche Kombination aus BAFA und KfW bringt den größten Vorteil?
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Was muss vor Antragstellung beachtet werden?
FAQs
Welche Förderprogramme gibt es für die Sanierung Ihres Wohngebäudes?
Wir beraten Sie zu den wichtigsten bundesweiten Förderprogrammen:
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BEG – Bundesförderung für effiziente Gebäude: Zuschüsse und zinsgünstige Kredite für Einzelmaßnahmen (BAFA, KfW) und Komplettsanierungen (KfW).
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Steuerliche Förderung: Bis zu 20 % der Sanierungskosten können über 3 Jahre steuerlich geltend gemacht werden (§ 35c EStG).
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Landes-/Kommunale Förderung: Viele Regionen und Städte bieten ergänzende Programme – wir informieren Sie dazu gerne individuell.
Förderfähige Maßnahmen (Auswahl):
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Dämmung Außenwände/Dach/Keller/Fenster/Türen
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Erneuerung/Optimierung der Heizungsanlage und Regelung (hydraulischer Abgleich, Pumpentausch)
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Einbau von Lüftung, Photovoltaik, Solarthermie
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Messtechnik (z. B. Blower-Door, Thermografie)
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Fachplanung und Baubegleitung
Was müssen Sie bei der Antragstellung beachten?
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Förderanträge müssen vor Beginn der Maßnahme gestellt werden!
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Holen Sie Angebote von Fachfirmen ein und beauftragen Sie diese (Vertrag mit aufschiebender/auflösender Bedingung).
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Binden Sie uns als Energieberater ein, damit wir die technische Projektbeschreibung/Projektnachweis für Sie ausstellen können.
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Warten Sie die Zuschuss- oder Kredit-Zusage ab, dann erfolgt die Umsetzung, Nachweis und Auszahlung.
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Die Kombination von Zuschuss und Steuerbonus für identische Maßnahmen ist nicht möglich.
Was ist der Geschwindigkeits- und Einkommensbonus bei der Fördermittelberatung?
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Geschwindigkeitsbonus (Stand Oktober 2025): +20 % auf den Fördersatz, wenn alte Öl-, Kohle-, Nachtspeicher-, Gaszentral- oder Gasetagenheizung oder Biomasse-Heizung (älter als 20 Jahre) ersetzt werden (nur für selbstgenutzten Wohnraum) (Beantragung bis zum 31. Dezember 2028: 20 Prozent / Beantragung bis zum 31. Dezember 2030: 17 Prozent / Beantragung bis zum 31. Dezember 2032: 14 Prozent / Beantragung bis zum 31. Dezember 2034: 11 Prozent / Beantragung bis zum 31. Dezember 2036: 8 Prozent
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Einkommensbonus: +30 % bei zu versteuerndem Haushaltseinkommen unter 40.000 € (nur für selbstgenutzten Wohnraum)
Wie unterstützen wir Sie bei der Fördermittelbeantragung?
Als zertifiziertes Energiebüro begleiten wir Sie von der Auswahl der optimalen Förderwege über die technische Zieldefinition bis zur Dokumentation und Antragstellung. Wir sorgen dafür, dass keine wichtigen Details übersehen werden, der Zeitplan eingehalten wird und Sie keine Förderung verschenken.
